- Die Pensionskosten entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste. Sie sind am Abholtag in bar zu bezahlen oder vorab zu überweisen an IBAN Nr. CH31 8080 8007 3587 7931 9.
- Wird die Pensionszeit durch den Halter abgebrochen (späteres Bringen, bzw. früheres Abholen des Tieres), besteht dennoch die Verpflichtung zur Zahlung der ganzen vereinbarten Ferienzeitdauer.
- Das Impfbüchlein ist bei der Reservation oder am ersten Pensionstag vorzuweisen.
- Kranke und/oder behandlungsbedürftige Tiere: Die Pension verpflichtet sich, Ihr Tier im vollen Umfang zu versorgen und verantwortungsvoll die unter Punkt „Behandlung/Medikamente“ festgehaltenen Massnahmen durchzuführen. Allerdings wird jegliche Haftung bei Verschlimmerung oder Tod des Tieres ausgeschlossen.
- In einem Notfall wird ohne Rücksprache mit dem Tierbesitzer ein Tierarzt unserer Wahl konsultiert. Alle dabei entstehenden Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Tierbesitzers.
Stand Dezember 2023