1. Die Pensionskosten entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste. Sie sind am Abholtag in bar zu bezahlen oder vorab zu überweisen an IBAN Nr. CH31 8080 8007 3587 7931 9.
  2. Wird die Pensionszeit durch den Halter abgebrochen (späteres Bringen, bzw. früheres Abholen des Tieres), besteht dennoch die Verpflichtung zur Zahlung der ganzen vereinbarten Ferienzeitdauer.
  3. Das Impfbüchlein ist bei der Reservation oder am ersten Pensionstag vorzuweisen.
  4. Kranke und/oder behandlungsbedürftige Tiere: Die Pension verpflichtet sich, Ihr Tier im vollen Umfang zu versorgen und verantwortungsvoll die unter Punkt „Behandlung/Medikamente“ festgehaltenen Massnahmen durchzuführen. Allerdings wird jegliche Haftung bei Verschlimmerung oder Tod des Tieres ausgeschlossen.
  5. In einem Notfall wird ohne Rücksprache mit dem Tierbesitzer ein Tierarzt unserer Wahl konsultiert. Alle dabei entstehenden Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Tierbesitzers.

Stand Dezember 2023